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Hinweis zur Haftung. Die Beförderung aufgrund dieses Beförderungsscheins unterliegt den Haftungsbestimmungen der zum Zeitpunkt des Fluges geltenden Fassung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) vom 17. August 2005 für Inland und internationale Beförderungen und, soweit anwendbar, dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 sowie der EG-Verordung Nr. 805/2004 vom 21. August 2004. Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für den Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Verspätung. Die Haftung kann beschränkt sein.