Wolkendecke Aufnahme Helialpin
19. November 2018

Herbsttage, Nebeltage

Alle Jahre wieder - die Problematik in LSZR und LSZH

Piloten in Altenrhein und Zürich-Kloten kennen das. Es gibt eine Zeit, in der zwei Bedingungen gegeben sind: Erstens ist der Start mit dem Helikopter aufgrund von Nebel nicht möglich, und genau deshalb haben zweitens alle nun Zeit, darüber zu reden. Somit wird eben dieser Nebel zum dominierenden Gesprächsthema auf den Aprons von Zürich bis nach Altenrhein.

Die Thematik ist ambivalent; so hört man gleichermassen von begeisterten und frustrierten Berichten bei Nebellagen. Ob nun gut oder schlecht hängt allein nur vom Standort des Betrachters ab - und zwar wortwörtlich: Entweder er befindet sich darunter oder darüber...

Anders als beispielsweise bei einer Fön- oder Gewitterlage, ist der Nebel und dessen weitere Entwicklung schwer voraussagbar. Das macht diese Wettererscheinung zu einem besonders spannenden und heissdiskutierten Gesprächsthema. Wer hat sich mit seiner Prognose hierbei noch nicht getäuscht?

Sicher ist: Mit der Nähe zum Gewässer sind an beiden Orten passende Voraussetzungen geschaffen, die uns jährlich das Phänomen des Nebels bescheren.

Wann sprechen wir von Nebel?

Grundsätzlich definiert sich diese Wettererscheinung dadurch, dass schwebende Wassertröpfchen kleinster Grösse (oder Eiskristalle) die Sicht unter eine Distanz von 1km reduzieren.

Begünstigt wird die Entwicklung von Nebel durch das Vorhandensein einer feuchten Luftmasse, welche sich bis zum Taupunkt abzukühlen vermag. Selbsterklärend erfolgt dies schneller, je kleiner der Spread ist. Zusätzlich fördern Faktoren wie Windgeschwindigkeiten unter 5kt, geringe Bewölkung und nasser oder feuchter Untergrund die Nebelbildung.

Wer es genauer wissen möchte, meldet sich für unsere Theoriekurse an, welche unter anderem das Fach Meteorologie beinhalten.

Warum denn nicht einfach per HDF losfliegen?

Entgegen der Meinung vieler Piloten ist das Nebeldurchstossverfahren HDF nur mehr unter grossen Einschränkungen erlaubt, auch wenn die entsprechende Erweiterung in der Lizenz eingetragen ist.

Die Erläuterung über den Artikel 24 der Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L) besagt, dass "...die Bestimmung, wonach das Nebeldurchstossverfahren für Hubschrauberflüge zulässig ist, in SERA nur soweit eine Grundlage findet, als es sich bei entsprechenden Flügen um 'special operations' handelt."

Diese sind jedoch nicht gleichzustellen mit "specialised operations". Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies im Grunde die Beschränkung der Ausführung des Nebeldurchstossverfahrens auf folgende Einsätze:

- Polizei/Zoll

- Such- und Rettungsflüge

- Flüge zur medizinischen Hilfeleistung, Evakuierung, Brandbekämpfung

- Gefahrenabwehr bei Flügen mit staatlichen Funktionsträgern

Gibt es dennoch einen Notnagel?

Sollte der Flug aber trotz Nebel, ohne HDF und unter allen Umständen durchgeführt werden, gibt es bei Helialpin AG alternative Startplätze oberhalb der Nebelschicht für Piloten und Passagiere der Basis Zürich, wie auch der Basis Altenrhein.

Vorausgesetzt, dass die Maschine im Voraus dorthin gebracht werden kann, waren wir schon häufig froh unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, bei perfektem Flugwetter in die Luft zu kommen, währenddessen die Basis im Nebel versunken blieb.

Im Reservierungssystem wird der entsprechende Aussenstandort publiziert, sollte sich eine unserer Maschinen dort befinden. Gerne gibt euch auch das Büro hingehend Auskunft.

Wir wünschen allen schöne Flüge und wenig Nebel - und wenn es diesen dennoch hat, so möge er an der für den Betrachter richtigen Stelle liegen!

Euer Team Helialpin AG

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